Behandlung unter Vollnarkose
Dres. med. dent. Grabowski

In unserer Praxis legen wir größten Wert auf eine schonende, angst- und vor allem schmerzfreie Behandlung. Die meisten Behandlungen lassen sich problemlos unter örtlicher Betäubung durchführen. Umfangreichere Eingriffe und Behandlungen können wir Ihnen darüber hinaus auch unter Vollnarkose anbieten.
Speziell für Angstpatienten kann eine Narkose eine hervorragende Option darstellen, um eine Behandlung ohne Beklemmungen oder Angstzustände zu gewährleisten. Eine völlige Schmerzfreiheit während der Behandlung versteht sich dabei von selbst.
Dank moderner Medikamente können die Nebenwirkungen einer Narkose auf ein Minimum reduziert werden. Dies ermöglicht außerdem ein sehr präzises Timing der Narkose, sodass lange Aufwachzeiten und ausgeprägte Übelkeiten der Vergangenheit angehören. Sie werden dabei die ganze Zeit über von Spezialisten (Fachärzte für Anästhesie) aus Regensburg betreut und überwacht, bis Sie schließlich wieder aus der Narkose erwachen.
Vorbeugen statt reparieren! Eine Ergänzung Ihrer häuslichen Prophylaxe durch eine regelmäßige PZR unterstützt Sie, Ihr Kariesrisiko zu reduzieren und Ihr Zahnfleisch sowie den gesamten Zahnhalteapparat gesund zu erhalten.
Nach einer Narkose erwachen Sie in einem eigenen Aufwachraum in angenehmer Atmosphäre und werden durchgängig von Fachpersonal betreut, bis Sie wieder vollkommen fit sind. Im Anschluss können Sie wieder nach Hause entlassen werden.

Dr. med. dent. Sebastian Grabowski, MSc:
“Durch meine frühere langjährige Tätigkeit in einer Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie habe ich viel Erfahrung in ambulanten zahnärztlichen Operationen und in konservierenden Behandlungen unter Narkose gesammelt.
Durch meine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachärzte-Team für Anästhesie kann ich Ihnen auf Wunsch jede zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose anbieten.
Und das Beste daran: Behandlungen unter Vollnarkose finden in unseren eigenen modernen Räumlichkeiten statt – in einem speziell für diesen Zweck eingerichteten Praxisteil mit zusätzlich separaten Aufwachräumen.“
Übrigens:
Auch Behandlungen unter örtlicher Betäubung können unter anästhesiologischer Überwachung erfolgen. Dies ist gerade bei Patienten mit ausgeprägten Vorerkrankungen sinnvoll.