Wurzelspitzenresektion (WSR)
Dres. med. dent. Grabowski

Dieses Verfahren ist prinzipiell an jedem Zahn möglich. Es kann durchgeführt werden, wenn an (einem wurzelbehandelten Zahn) eine Entzündung an einer Wurzelspitze vorliegt, der Zahn stabil und somit erhaltungswürdig ist.

  • Die bisherige Wurzelkanalbehandlung hat nicht zu einem ausreichenden Erfolg geführt
  • Der Wurzelkanal kann nicht aufgefunden werden
  • Eine extreme Wurzelkrümmung stellt ein Hindernis für eine reguläre Wurzelkanalbehandlung dar
  • Vorliegen eines frakturierten Wurzelkanalinstruments
  • Es hat sich eine größere Veränderung (Entzündung oder Zyste) um die Wurzelspitze gebildet
  • Es hat sich eine erneute Veränderung um die Wurzelspitze nach vorausgegangener WSR gebildet
  • Es liegt eine Wurzelfraktur vor
  • Der Zahn hat eine Krone und eine reguläre Wurzelkanalbehandlung ist nicht mehr möglich
  • Eine Revision des Wurzelfüllmaterials ist nicht möglich

Ob bei Ihnen eine WSR möglich und sinnvoll ist, können wir bei einem Termin beurteilen und besprechen.

Bei einer Wurzelspitzenresektion verschafft man sich durch den Knochen einen Zugang zur betroffenen Zahnwurzel. Diese wird anschließend um 2-3 mm eingekürzt und entzündliches Gewebe aus dem Knochen entfernt. Der Wurzelkanal wird mit einem geeigneten Material randdicht verschlossen und die Wunde anschließend wieder vernäht.

Prinzipiell kann (fast) jede WSR in örtlicher Betäubung, das heißt durch lokales Einspritzen von Betäubungsmittel in das umliegende Gewebe, stattfinden.

Auf Wunsch kann eine WSR jedoch auch unter Narkose durchgeführt werden. Sie schlafen – unter permanenter Überwachung eines Anästhesisten – und wir führen den Eingriff völlig schmerzfrei durch.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen diese Behandlung unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Zahn ist erhaltungswürdig
  • Eine geschlossene Zahnreihe kann erhalten werden
  • Eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe kann verhindert werden
  • Auf dem Zahn wird bereits funktionstüchtiger Zahnersatz getragen
Quelle: KZVB
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Wurzelspitzenresektion 1 – 3 Tage i.d.R. nicht erforderlich i.d.R. max. 7 T. überall, außer im Wundbereich ab 2. Tag nach Abklingen d. Betäubung 3 T. weiche italienische Küche frühestens nach 7 T. ab dem nächsten Tag i.d.R. nach 1-2 Tagen wieder möglich

Eine Wurzelspitzenresektion gilt als Routineeingriff in einer chirurgisch versierten Zahnarztpraxis. Ihr persönliches Risikoprofil können wir nach vollständiger Anamnese bei einem Aufklärungsgespräch ermitteln.

In einem persönlichem Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über Ihre individuelle Situation, Therapieoptionen und den genauen Ablauf.